Orientierungshilfe für unsere Gäste in Corona-Zeiten - FeWo-Walburga

Ferienwohnung Walburga
Auf dem Löh 7a
53547 Roßbach/Wied
Tel.: 02638 2359718
Fax: 02638 2359719
Handy: 0176 47108464
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Orientierungshilfe für unsere Gäste in Corona-Zeiten

Sehr geehrte Gäste,
auch wir wollen Ihnen eine Orientierungshilfe zur Wiedereröffnung von Ferienunterkünften in Corona-Zeiten geben.
Diese können Sie auf Wunsch auch per E-Mail bei uns anfordern.

1.   Spezielle Maßnahmen im Betriebsablauf für den Gästeempfang.
 
Anreise/Abreise
 
Anreise
 
     
  • Zum Gästeempfang bevorzugen wir nach Möglichkeit kontaktlose Prozesse. Dazu gehören z.B. die Vorauszahlung der Unterkunft, die Schlüsselübergabe mittels Absprache, das Ausfüllen des Meldescheins in der  Wohnung.
  • Auf das Händeschütteln wollen wir verzichten.
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  • Die Anmeldung erfolgt nur durch eine Person.
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  • Bei einer Bezahlung vor Ort sollte kontaktlos oder in Bar gezahlt werden.
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  • Vor und nach der Begrüßung sollten die Hände  gewaschen werden.
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  • Mit einem Desinfektionsspray wurden Gegenstände wie Türklinken, Zimmerschlüssel, Stifte gereinigt.
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  • Zusätzlich zu den Daten auf dem Meldeschein müssen aktuelle Kontaktdaten (z.B. Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sowie die Namen aller Gäste erfasst werden, um eine Kontaktnachverfolgung (Kontakt Tracing) im Falle einer Infektion zu erleichtern. Diese Informationen werden von Betreiber (FeWo-Walburga) für die Dauer von vier Wochen nach Ende des Aufenthaltes aufbewahrt und der zuständigen Behörde auf Verlangen ausgehändigt. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Informationen gelöscht bzw. vernicht. Dabei müssen datenschutzrechtliche  Grundlagen (Datenerfassung und -speicherung) berücksichtigt werden.
 
Gästeaufenthalt
 
     
  • Durch Aushänge und/oder Informationen in der Gästemappe werden die spezifischen Hygiene- und Verhaltensregeln im Ferienobjekt noch einmal erläutert. Die komplette Gästemappe wurde gereinigt (z.B. abwischbare Folien).
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  • Alternativ können die Informationen für jeden Gast neu erstellt und ausgehändigt oder digital  übermittelt werden.
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  • Der Gast sollte zusätzlich Informationen über coronaspezifische wichtige Kontakte vor Ort (Ärzte, Apotheken, Gesundheitsamt, ggf. Taxi) erhalten. (siehe Gästemappe)
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  • Beim Verstoß gegen die Hygiene- und Verhaltensregeln werden die Gäste freundlich, aber bestimmt darauf hinzuweisen, dass dies zum Schutz der Mitmenschen zwingend erforderlich ist. Bei einer wiederholten Missachtung ist eine außerordentliche Kündigung möglich.
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  • Die Bereitstellung von Wäsche ist möglich, da Handtücher, Bettwäsche, Geschirrhandtücher usw. vorab bei mindestens 60°C mit einem bleichmittelhaltigen Vollwaschmittel gewaschen wurden. Die Betten wurden unter Einhaltung von Hygienestandards auch schon bezogen.
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  • Alternativ kann der Gast seine Bettwäsche selbst mitbringen.
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  • Am Waschbecken (möglichst Bad und Küche) werden ausreichend Flüssigseife und Papierhandtücher / Küchentücher bereitgestellt.
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  • Der Gast wird darüber informiert, benutzte Taschentücher, Masken und Handschuhe angemessen zu entsorgen, indem diese in einem verschlossenen Plastikbeutel in der Restmülltonne entsorgt werden.
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  • Einschätzung des Bundesinstitutes für Risikobewertung bei der Bereitstellung von Gegenständen in der Ferienunterkunft berücksichtigen: Es gibt derzeit keine Fälle, bei denen nachgewiesen ist, dass sich Menschen auf anderem Weg, etwa über den Verzehr kontaminierter Lebensmittel oder durch Kontakt zu kontaminierten Gegenständen mit dem neuartigen Coronavirus infiziert haben. (https://www.bfr.bund.de/de/kann_das_neuartige_coronavirus_ueber_lebensmittel_und_gegenstaende_uebertragen_werden_-244062.html).     
  • Daher besteht aktuell keine Notwendigkeit, Gegenstände aus der Ferienunterkunft zu entfernen, damit sie nicht in Berührung mit dem Gast kommen. Es ist aber eine entsprechende Reinigung (siehe unten)    notwendig. Um die Reinigung zu erleichtern, kann es daher sinnvoll sein, gewisse Gegenstände und Dekoartikel aus der Unterkunft zu entfernen (z.B. Wolldecken, Tagesdecken, Sofakissen, Dekoartikel, die häufig angefasst werden).
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  • Fieber, Husten und Atemnot können Anzeichen für eine Infektion mit dem Coronavirus sein. Die betroffene Person sollte sich umgehend zunächst telefonisch zur Abklärung an einen  behandelnden Arzt oder das Gesundheitsamt (www.rki.de/mein-gesundheitsamt) vor Ort wenden. Die telefonischen Kontaktdaten müssen vom Gastgeber zur Verfügung gestellt werden.
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  • Sollte die Erkrankung mit dem Coronavirus bestätigt werden, gelten die RKI-Hinweise bei bestätigter Erkrankung (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Flyer_Patienten.pdf?__blob=publicationFile). Über die Anordnung einer Quarantäne entscheidet das Ordnungsamt, das dann auch über das weitere Vorgehen informiert. (Hinweis: Rechtliche Hinweise für den Quarantänefall werden zeitnah ergänzt.)

Abreise / Reinigung
 
     
  • Nach der Abreise des Gastes wird die Unterkunft  sorgfältig gereinigt. Eine Orientierung an den Hinweisen zur  Haushaltshygiene wird eingehalten.
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